Ärgern über die Busspurdebatte

Ja, ich weiß: nicht mehr aktuell – und im Grunde eine enorm nebensächliche Lappalie. Allerdings bin ich der Meinung, dass das das Nachdenken nicht hindern sollte.

Die Justizministerin wollte also die Busspur in der Neustiftgasse benutzen, angeblich nur in dringenden Fällen. Österreich und Restösterreich entsetzt: Wie bonzig ist das denn? Häme und Spott allerortens. Wenn sich Florian Klenk und Christian Ortner einmal auf der selben Seite eines Arguments wiederfinden, liegt ja wirklich der Verdacht nahe, dass irgendetwas fundamental schiefgelaufen ist. Warum das Ansinnen Bandion-Ortners schon von vornherein unbedingt abzulehnen wäre, wurde allerdings nicht schlüssig erklärt. Wägen wir also ein wenig Für und Wider.

Ausnahmegenehmigungen sind nach der Straßenverkehrsordnung grundsätzlich möglich, wenn zur Erfüllung von gesetzlichen oder sonstigen Pflichten erforderlich, was die zuständige Behörde beurteilt. Es ist ein Antrag zu stellen, der nach dem entsprechenden Verfahren mit einem Bescheid endet, der schwarz auf weiß festlegt, ob und wenn ja, wie, wo und unter welchen Umständen die Busspur benutzt werden darf. Anlassgesetzgebung zwecks Privilegienrittertum war also nicht zu befürchten. Dass die Zeitersparnis eine wesentliche sein muss, ist selbstverständlich; für den Weg von der Wohnung zur Arbeit braucht man keine Busspur. Genau das wäre im Wege eines rechtsstaatlichen Verfahrens zu überprüfen. Mit anderen Worten: Es sieht so aus, als versuchte ein Regierungsmitglied seinen Arbeitstag effizienter zu gestalten indem es die vorhandenen gesetzlichen Möglichkeiten nutzt.

Im Wesentlichen zwei Argumente fallen mir ein, die man dagegen vorbringen kann. Erstens: Die Ministerin habe gefälligst ihren Terminkalender – wie alle anderen Normalsterblichen auch – eben so zu organisieren, dass sie die Busspur nicht benötigt. Klingt zunächst plausibel, schließlich sollen doch alle gleich sein vor dem Gesetz. Dieses Argument übersieht aber, dass der ministeriale Terminkalender eben nicht das Privatvergnügen der Minsiterin ist, sondern grundsätzlich alle Bürger angeht: Wie ein öffentliches Amt ausgeübt wird ist für uns alle von Interesse. Ebenso wie ein öffentliches Interesse daran besteht, dass Busse und Taxis zwecks Flüssigkeit des Verkehrs ungehindert vorankommen, besteht auch ein öffentliches Interesse daran, dass Staatsbedienstete ihren Dienst möglichst effizient versehen, zb indem sie Termine unabhängig vom Verkehr rechtzeitig wahrnehmen können. Wenn ein Staatsbediensteter im Stau steckt, tut er das ja auf Kosten der Steuerzahler. Damit die Sondergenehmigung nicht missbraucht,

Das führt zum zweiten Gegenargument: Wird es denn sichergestellt? Antrag, Verfahren, Gesetz – gewiss, gewiss. Der Verdacht, dass es sich hier jemand wieder einmal richten will, ist tatsächlich schwer zu entkräften. Gerade die mannigfaltigen Skandale im Justizministerium sind nicht wirklich geeignet, das Vertrauen in die Behörden übermäßig zu stärken. Dennoch: Die naheliegende Lösung wäre gewesen, den Bescheid abzuwarten und zu überprüfen, was drinsteht – und ob es eingehalten wird. Damit wäre eine sachgerechte Lösung sichergestellt worden denn die Medien hätten ihre Kontrollfunktion ausgezeichnet wahrnehmen können, weil die ungerechtfertigte Busspurbenutzung wohl politischem Selbstmord gleichgekommen wäre.

Stattdessen weiß man natürlich schon von vornherein, dass das alles gar nicht sinnvoll sein kann (warum?), dass schon die alten Kommunisten Sonderspuren für ihre Parteibonzen hatten (was genau schließen wir daraus?) und rät, einfach die Spur zu benützen und gegebenenfalls halt Strafe zu zahlen (ausgerechnet die Justizministerin!). Und natürlich lässt sich trefflich der politische Gegner für seine (übrigens tatsächlich unerträglichen) Verfehlungen prügeln. Überhaupt hätte man das ja alles schon vorher wissen können: wie naiv! Das allerdings stimmt. Eine sachliche Auseinandersetzung war wirklich nicht zu erwarten.

Oder hab ich ganz grundsätzlich was übersehen?

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3 Kommentare

  1. gulasch
    Erstellt am 08.09.2009 um 00:15 | Permanent-Link

    Die Behandlung der Sache in den Medien hast du sehr treffend formuliert. Tatsächlich etwas unnötig und ein “Skandal” wurde wohl vom Sommerloch erzwungen. Eine kleine Bemerkung ad Punkt 1.: Wohl richtig, dass es nicht im Interesse der Steuerzahler ist Staatsbedienstete im Stau stehen zu lassen. Andererseits sehe ich nicht wie das, die Argumentation der Sonderrechte entkräftet. Es gibt wohl etliche Beamte, die im Stau stecken und gerne auf die Busspur ausweichen könnten. Alle wichtigere Beamte sollten demnach eine Bonzenspur beantragen?
    Nur meine 2 Eurocent…

  2. Erstellt am 08.09.2009 um 09:19 | Permanent-Link

    Das habe ich vielleicht nicht klar genug gesagt: Ich bin ja keineswegs absolut dafür, dass es diese Busspurgenehmigungen unbedingt geben soll. Ich finde nur, man kann das durchaus prüfen: Eben weil es grundsätzlich im Einzelfall durchaus sinnvoll sein könnte. Selbstverständlich könnte dann jeder/jede BeamtIn so einen Antrag stellen. Sie müßten dann aber natürlich auch glaubhaft machen, dass es ihr Dienst erfordert – was wohl nur bei einem sehr kleinen Teil wirklich der Fall sein wird. Von “sollen” ist also nicht die Rede – aber von “können”…

  3. Aslon
    Erstellt am 08.09.2009 um 14:43 | Permanent-Link

    Ausgezeichnete Argumentation, auch ich finde diese Debatte so überflüssig wie lächerlich. Der wahre Skandal ist ja, dass anscheinend auch Taxis diese Busspur benutzen dürfen. Welche Rechtfertigung (außer dass sie anscheinend eine gute Lobby haben) gibt es dafür? Wenn ich diese äußerst merkwürdig anmutende Tatsache aber einfach mal so hinnehme wie sie ist, dann drängt sich für mich folgender Gedanke auf: Da jedes besch… Taxi die Busspur benutzen darf, sollte dieses Recht zumindest auch unseren Ministern (und ausnahmsweise vielleicht auch dem Häupl) zustehen. Wenn wir schon Millionen für die Dienstwagenflotten unserer Politiker ausgeben, sollten wir sie nicht dazu zwingen, Chauffeur und Dienstwagen unbenutzt stehen zu lassen, nur um mit einem Taxi auf Staatskosten über die Busspur rechtzeitig ins Büro zu kommen.

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